Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preisangaben im Vertrag sind in Schweizer Franken, exklusive MwSt. Ausnahmen werden explizit definiert.

Rechnungsstellungen der lifewater erfolgen rein netto mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Mietzinsrechnungen werden jährlich im Voraus gestellt. Mahnungen werden mit einer Mahngebühr belegt.

Bei Zahlungsverzug kann lifewater vom Kunden eine Kaution auf die Mietgegenstände fordern. Bei wiederholtem Zahlungsverzug oder verhindern der Durchführung des Hygieneservice ist lifewater berechtigt, den Vertrag fristlos aufzulösen und die Gegenstände umgehend zurückzufordern.

Aus ausservertraglicher, frühzeitiger Rückgabe oder Rücknahme von Mietgegenständen, unabhängig der Begründung, entsteht
kein Recht auf Rückforderung bereits geleisteter Mietzahlungen. Verkaufsartikel werden, auch in ungebrauchtem Zustand, nicht
rückvergütet.

Mitarbeiter der lifewater sind ohne ausdrückliche Inkassovollmacht nicht berechtigt, Zahlungen entgegen zu nehmen.
Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum der lifewater und sind ausschliesslich für den entsprechenden Gebrauch bestimmt. Befindet sich das Eigentum der lifewater in gemieteten Räumlichkeiten, so obliegt es dem Kunden, den Vermieter über den Ausschluss einer Retention zu orientieren.

Bei Verlust oder Zerstörung (Diebstahl, Elementarschaden etc.) eines Mietgegenstandes haftet der Kunde gegenüber der lifewater
für den Zeitwert.

Auf lifewater Wasserspender wird während der gesamten Vertragsdauer Garantie gewährt. Davon ausgenommen sind Schäden
durch unsachgemässe Behandlung oder mutwillige Beschädigung.

Lifewater Wasserspender dürfen nur mit Wasser, das durch lifewater geliefert wird, betrieben werden. Die Verwendung von
Fremdprodukten kann Schäden verursachen und führt zum Verlust des Garantieanspruchs.

Lieferungen erfolgen innerhalb des lifewater- Servicegebietes franko Domizil an den Standort des lifewater Wasserspenders. Die
Verrechnung von Expresslieferungen bleibt vorbehalten.

Grössere Lieferungen ab 16 Flaschen erfolgen an die Rampe oder vor die Aussentüre des Kunden. Bei solchen Grosslieferungen
ist es nicht Sache der lifewater Mitarbeiter, die vollen Flaschen in die Räume des Kunden zu bringen, noch aus solchen das Leergut zu holen. Längere Abladezeiten (länger als 15 Minuten) werden verrechnet.

Der Mindestlieferumfang beträgt im Regelfall Fr. 65.00, respektive mindestens vier Flaschen lifewater- Wasser. Ausgenommen ist
die Erstlieferung, die mindestens fünf Flaschen lifewater- Wasser umfasst.

Je lifewater -Flasche wird ein Pfand von Fr. 10.00 erhoben. Dieses wird mit nachfolgenden Lieferungen verrechnet, respektive zurück erstattet, wenn die Flasche in einwandfreiem Zustand und mit intakter Verschlusskappe zurückgegeben wird.

Lifewater ist die Durchführung des viermonatlichen, mit der Miete bezahlten Hygieneservice am lifewater Wasserspender, zu ermöglichen.

Mängel an den Mietgegenständen sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt, respektive versteckte Mängel unverzüglich nach deren Feststellung, der lifewater schriftlich zu melden, ansonsten kein Gewährleistungsanspruch besteht.

Die Mindestvertragsdauer beginnt ab dem jeweiligen Lieferdatum eines jeden Mietgegenstandes.

Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten auf Ende eines Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird.

Adressänderungen des Kunden, respektive des lifewater Wasserspenderstandortes, sind der lifewater umgehend zu melden.

Vertragsänderungen oder Ergänzungen sowie ausservertragliche Abreden bedingen der schriftlichen Form.

Der Kunde anerkennt als Gerichtsstand den Sitz der lifewater GmbH